In Sachen Datenschutz und Transparenz gerät das soziale Netzwerk Facebook immer wieder in die Kritik. Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Facebook erneut wegen seiner eigenwilligen Datenschutzpolitik abgemahnt.

Im Sommer diesen Jahres hatte Facebook ein App-Zentrum eingeführt, ohne dies gesondert anzukündigen. Die Nutzer wurden zudem nicht in Kenntnis gesetzt, dass ihre persönlichen Daten an App-Anbieter weitergegeben werden. Eine gesonderte Einwilligung der User hierfür wurde ebenfalls nicht eingeholt. Daraufhin hat der vzbv Facebook abgemahnt und das Unternehmen aufgefordert, sich an geltendes Recht zu halten, so die Meldung des vzbv. Facebook habe nun bis zum 04. September 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Verschlechterung des Datenschutzes

Für die Verbraucherschützer stellt die Einführung des App-Zentrums eine Verschlechterung des Datenschutzes dar, da die Nutzer weder der Datenweitergabe bzw. –nutzung zustimmen können, noch darauf hingewiesen werden, was mit ihren Daten geschieht, so die Meldung weiter. Eine Einwilligung des Users werde mit dem Klick auf Buttons wie „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ einfach unterstellt. Unterhalb dieser Buttons stehe in hellgrauer Schrift „eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter“, so die Meldung des vbzv. Drittanbieter können somit auf persönliche Kontaktdaten und Informationen der Freunde zugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben.

Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen das Telemediengesetz, nach dem für eine umfassende Datenweitergabe an Dritte eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers erforderlich ist.

Die Verbraucherschützer haben die Praxis der einfach unterstellten Einwilligung durch Facebook nun abgemahnt und fordern eine Umgestaltung des App-Zentrums in dem Maße, dass „der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden“, so die Meldung weiter.
 
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